FLATLAND MARKETING
AGB'S
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Flatland Marketing GbR
Vorwort
Diese AGB regeln die Zusammenarbeit der Agentur Flatland Marketing GbR, mit ihren Kunden in der Auftragsabwicklung und Planung, solange ein bestätigter schriftlicher Vertrag nicht ausdrücklich anders bestimmt.
Die AGB gelten ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung, egal ob diese schriftlich oder mündlich erfolgt.
§ 1 Zusammenarbeit
1.1 Der Kunde und Flatland Marketing GbR, arbeiten vertrauensvoll unter Beachtung der gültigen Gesetzmäßigkeiten als Team zusammen
1.2 Der Kunde und Flatland Marketing GbR benennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die für die Auftragsdurchführung sachlich und verantwortlich zuständig sind.
1.3 Veränderungen in den benannten Personen teilen sich Kunde und Flatland Marketing GbR jeweils unverzüglich mit. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen
§ 2 Vertraulichkeit
2.1 Die Flatland Marketing GbR, verpflichtet sich, jegliche Daten, in welche ihr im Rahmen der Zusammenarbeit Einsicht gelangt, vertraulich zu behandeln und die übergebenen Unterlagen nur für die Zwecke des Auftragsverhältnisses zu verwenden und diese vertraulich zu behandeln
2.2 Die genannte Verschwiegenheitspflicht, §2.1, gilt auch über das Vertragsende hinaus
2.3 Falls nicht anders besprochen, erhält die Flatland Marketing GbR, bei Auftragserteilung das Recht, das Firmenlogo des Kunden, als Referenz zu veröffentlichen.
§ 3 Auftragsdurchführung
3.1 Arbeitsgrundlage von Flatland Marketing GbR sind in der Regel Aufträge, Auftragsbeschreibung (Kundenbriefing), Auftragsbestätigung(Rückbriefing), Terminplan und Kostenvoranschlag, jeweils in Schriftform.
3.2 Ein an Flatland Marketing GbR mündlich erteilter Auftrag gilt als angenommen, wenn Flatland Marketing GbR die Annahme nicht innerhalb von 3 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich ablehnt.
3.3 Flatland Marketing GbR überwacht die ordnungsgemäße und fachgerechte Durchführung aller beauftragten Entwicklungs-, Produktions- und Kommunikationsmaßnahmen. Es steht im Ermessen von Flatland Marketing GbR, für die Ausführung ihrer Leistungen, unter Beachtung der §§ 1 bis 2, ihr geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen.
3.4 Bei Nichtgefallen der von Flatland Marketing GbR präsentierten Vorschläge, erfolgt eine Nachbesserungen ohne Mehrkosten, falls die Nachbesserung nicht durch eine Änderung der Aufgabenstellung des Kunden erforderlich wurde. In diesem Fall ist der Mehraufwand Honorar-pflichtig.
3.5 Bei Gefallen der erst vorgelegten Vorschläge ist der Kunde nicht berechtigt, einen Honorarnachlass zu fordern.
3.6 Im Verlauf der Auftragsabwicklung sind dem Kunden vor dem Arbeitsbeginn für Maßnahmen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen und dadurch Mehrkosten in Höhe von mehr als 500Euro oder in Höhe von mehr als 10% der ursprünglich vereinbarten Auftragssumme verursachen, Kostenvoranschläge in Schriftform zur Genehmigung vorzulegen.
3.7 Bei der Auftragsdurchführung ist Flatland Marketing GbR verpflichtet, sich hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen mit dem Kunden abzustimmen und ihm insbesondere die Entwürfe für die vorgeschlagenen Kommunikationsmittel, geänderte Terminpläne und die eingeholten Kostenvoranschläge Dritter zur Bewilligung vorzulegen.
3.8 Die Flatland Marketing GbR gewährleistet keine Versprechungen für Umsatzeinkünfte erzielt durch werbliche Maßnahmen, noch haftet sie für den Ausfall von Umsätzen durch jegliche Gründe.
3.9 Terminvereinbarungen werden von Flatland Marketing GbR mit der allgemeinen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet. Fixgeschäfte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Andernfalls ist Flatland Marketing GbR lediglich zur nachträglichen ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet. Eine Stornierung des Auftrags dieser ist ausgeschlossen.
§ 4 Vergütung
4.1 Die Honorarkalkulation der Flatland Marketing GbR orientiert sich an branchenüblichen Standards und an den gewinnbringenden Fähigkeiten.
4.2 Der Abrechnungszyklus erfolgt bei laufenden Leistungen nach der Vertragslaufzeit aus dem Angebot. Für einmalige Leistungen fordert die Flatland Marketing GbR die erste Hälfte der Zahlung zum Anfang und die zweite Hälfte zu Ende der Tätigkeit.
4.3 Sofern die Honorierung von Flatland Marketing GbR nicht durch Vertrag oder durch Angebot und Auftrag anderweitig schriftlich geregelt ist, erfolgt diese nach Zeitaufwand zu den Sätzen der aktuellen Preisliste von Flatland Marketing GbR für den betreffenden Kunden.
4.4 Leistungen und Auslagen berechnet Flatland Marketing GbR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Honorarrechnungen von Flatland Marketing GbR über Eigen- und Fremdleistungen sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Es wird kein Skonto oder Rabatt gewährt.
§ 5 Haftung
5.1 Flatland Marketing GbR haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind, auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
5.2 In Verträgen oder gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Dritten (Werbeträger, Werbemittel, Druckereien und sonstige Produktionsfirmen von Kommunikationsmitteln) durch Flatland Marketing GbR vereinbarte Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber dem Kunden.
5.3 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Flatland Marketing GbR nicht, wenn der Kunde vor oder nach der Datenübergabe keine Datensicherung vorgenommen hat. Flatland Marketing GbR prüft die rechtliche Unbedenklichkeit ihrer vorgeschlagenen Lösungen und Maßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Werbekaufmanns und den juristischen Grundkenntnissen, die üblicherweise von diesem erwartet werden dürfen. Sie ist nicht verpflichtet, ihre Entwürfe und Maßnahmenvorschläge vorher juristisch prüfen zu lassen.
5.4 Eine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit einer Kommunikationsmaßnahme entfällt, wenn die Maßnahme auf ausdrücklichen Kundenwunsch vorgenommen wurde, obwohl Flatland Marketing GbR auf eventuell bestehende rechtliche Bedenken hingewiesen hatte oder wenn der Schaden aufgrund einer nach herrschender Lehrmeinung so nicht in jedem Fall zu erwartender richterlicher Entscheidung eingetreten ist.
5.5 Mängelrechte so weit Marketing, Social Media Betreuung, Suchmaschinen-Optimierung oder andere Beratungen & Dienstleistungen Inhalt des Vertrages sind, kann ein bestimmter (wirtschaftlicher) Erfolg nicht garantiert werden. Es handelt sich insoweit um Dienstverträge, für die eine Mangelgewährleistung nicht besteht.
§ 6 Kündigung
6.1 Die Vertragslaufzeit der Zusammenarbeit mit der Flatland Marketing GbR ist immer im Angebot hinterlegt.
6.2 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit, kann der Vertrag bis zu 30 Tage, vor Anbruch eines neuen Vertragsmonats gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich der Vertrag um die ausgemachte Mindestlaufzeit des Vertrags.
§ 7 Geld-Zurück-Garantie
7.1 Die Geld zurück Garantie gilt nur, wenn sie durch die Flatland Marketing GbR im Angebot hinterlegt wurde.
§8. Vollendung und Übergabe
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird das Projekt dem Auftraggeber vor der Fertigstellung als Entwurf zur Begutachtung vorgelegt. Nach dessen Einverständnis und etwaigen Seite 8 Korrekturen wird das Projekt vollendet und dem Auftraggeber auf einem geeigneten Datenträger oder durch das Hochladen auf einem Webserver übergeben. Nach der Übergabe der Projektdaten an den Auftraggeber ist Flatland Marketing nicht zur Sicherung der Daten verpflichtet. Bei Aufträgen ohne visuell messbaren Ergebnis (zum Beispiel Suchmaschinen Optimierung, Online Marketing, Public Relations…) wird Ihnen in regelmäßigen Abständen ein Bericht über die Leistungen übermittelt. Im Regelfall wird so ein Bericht gemeinsam mit der monatlichen oder vierteljährlichen Rechnung übermittelt werden.
§9. Abnahme durch Auftraggeber
Nach Vollendung und Übergabe eines Web- oder Designprojektes ist der Auftraggeber zur Abnahme des Projektes verpflichtet, sofern die erbrachte Leistung durch Flatland Marketing den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Frist für die Abnahme beträgt 7 Tage ab dem Tag der Übergabe. Der Auftraggeber verpflichtet sich das Web- oder Designprojekt zu prüfen und die Funktionen zu testen. Etwaige Mängel sind sofort, spätestens jedoch nach 7 Tage anzuzeigen. Flatland Marketing wird die Beanstandungen rasch korrigieren. Das Web- oder Designprojekt gilt als abgenommen und genehmigt, wenn der Auftraggeber innerhalb von 14 Tage ab dem Tag der Übergabe keinen Mängel anzeigt. Änderungen nach der Abnahme sind kostenpflichtig. Aufträge, die nicht in den Bereich Website Gestaltung, Grafikdesign und Printdesign fallen, sind von der Abnahme durch den Auftraggeber nicht betroffen, da eine solche Abnahme in diesen Fällen mangels visuellem Ergebnis nicht möglich ist. In diesen Fällen wird der Auftraggeber von Flatland Marketing in geeigneter Weise (Berichte) über die Durchführung der Leistungen informiert.
§10. Webhosting und Domain
Im Bereich Webhosting und Domain tritt Flatland Marketing als Vermittler zwischen dem Auftraggeber und dem Hosting Anbieter (Provider) auf. Die Registrierung der Domain kann vom Auftraggeber selber oder nach Bevollmächtigung von Flatland Marketing im Wege des Providers veranlasst werden. Webart-Media hat keinen Einfluss darauf, dass die Wunschdomain von der zuständigen Registrierungsstelle dem Auftraggeber tatsächlich zugeteilt wird. Bei erfolgreicher Registrierung der Domain wird der Auftraggeber mit allen Rechten und Pflichten als Domaininhaber eingetragen. Der Domaininahber ist für die bereit gestellten Informationen auf dem vom Provider zur Verfügung gestellten Hostingprodukt vollumfänglich verantwortlich. Bezüglich Webhosting und der Domain gelten die AGB des Drittanbieters (Provider, Domain Registrierungsstelle). Jede Haftung durch Webart-Media ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Verrechnung des Webhosting und Domain direkt über den Hosting Anbieter. Eine Kündigung des Webhosting und der Domain hat nach Inkrafttreten dieser die Löschung aller Daten zur Folge. Für etwaige Sicherung der Daten ist der Auftraggeber selber verantwortlich, ausgenommen Flatland Marketing wird dazu beauftragt. Ein solcher Auftrag wird von Webart-Media gesondert verrechnet.
§11. Kennzeichnung und Referenz
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, behält sich Flatland Marketing vor, auf den erstellten einzelnen Seiten der Weblösung des Auftraggeber unentgeltlich eine Kennzeichnung (Verlinkung) auf den Urheber (Website von Flatland Marketing) zu platzieren. Dieser Link besteht entweder aus einer Grafik oder einem Text und wird in das Erscheinungsbild der Auftraggeberseite so gestaltet, dass dieser nicht störend ist. Gegen einen zuvor festgelegten Betrag hat der Auftraggeber die Möglichkeit, diese Kenneichnung (Link) von Flatland Marketing entfernen zu lassen. Ansonsten ist der Auftraggeber nicht berechtigt, diese Hinweise zu entfernen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, behält sich Flatland Marketing vor, die durch einen Auftraggeber beauftragten und von Flatland Marketing erstellten Projekte als Referenz inklusive einer Beschreibung auf der Homepage von Flatland Marketing darzustellen.
§12. Nutzungsrechte, Lizenzschlüssel
Sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, räumt Flatland Marketing dem Auftraggeber nach der vollständigen Bezahlung aller Leistungen ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für den jeweiligen Zweck ein. Dies bedeutet, wenn Flatland Marketing Leistungen zur Gestaltung einer Internetpräsenz erbrachte, so ist die Nutzung dieser Weblösung durch den Auftraggeber auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Eine Ausnahme bilden hier Logos, Grafiken, Fotodesign und Drucksorten – für die dafür erbrachten Leistungen durch Flatland Marketing erhalten Sie ein zeitlich und räumlich uneingeschränktes Nutzungsrecht. Ungeachtet dessen stellt Flatland Marketing in manchen Fällen kostenpflichtige Lizenzschlüsseln von Drittanbietern dem Auftraggeber für die Dauer des Geschäftsverhältnisses unentgeltich zur Verfügung. Dies trifft zumeist bei der Verwendung von kostenpflichtigen Plugins und Entwicklungen bei CMS Systemen (zum Beispiel „Mehrsprachen Erweiterung“ in WordPress) zu. Wenn in diesen Fällen der Auftraggeber das Geschäftsverhältnis mit Flatland Marketing löst, so erlischt mit sofortiger Wirkung das unentgeltliche Nutzungsrecht des Auftraggeber an den betreffenden Lizenzschlüsseln. Dies kann zur Folge haben, dass eine Internetpräsenz nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert. Um dem entgegen zu wirken, hat der Auftraggeber nach der Auflösung des Geschäftsverhältnisses mit Flatland Marketing die Möglichkeit, eine dauerhafte Nutzung des betreffenden Lizenzschlüssel von Flatland Marketing zu erwerben.
§13. Haftungsausschluss
Flatland Marketing haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung der zur Verfügung gestellten Leistungen stehen. Jede Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Weiters ist der Auftraggeber allein für den Inhalt verantwortlich. Störungen und Schäden, die durch eine fehlerhafte Software (zum Beispiel CMS Systeme) entstehen und die nicht ursächlich von Flatland Marketing stammen, wird von Flatland Marketing keine Haftung übernommen. Flatland Marketing übernimmt keine Haftung für Datenverlust. Sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Auftraggeber selbst für ein eine Datensicherung verantwortlich.
§14. Geheimhaltung
Flatland Marketing verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Kenntnisse über geschäftliche Angelegenheiten sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die vom Auftraggeber zur Leistungserbringung zur Verfügung gestellt werden. Flatland Marketing ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der Geschäftsverbindung zu verarbeiten und Projekte zu referenzieren.
§15 Schlussbestimmung
15.1 Für Leistungen im Bereich Providing und Hosting, gelten diese AGB nicht. Vielmehr sind hierfür die Geschäftsbedingungen der Provider geltend
15.2 Als Schriftform im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch E-Mails. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Flatland Marketing GbR müssen schriftlich in Vertrags- und/oder Auftragsform erfolgen.
15.3 Abweichungen im Einzelfall präjudizieren nicht die fortdauernde Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in partem oder in Toto in anderen Fällen.
15.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur mit den Teilen Vertragsbestandteil, die in eine gemeinsame vertragliche Regelung einfließen und somit ausdrücklich anerkannt werden.
15.5 Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.
15.6 Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit im Übrigen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige zulässige Bestimmung, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für hier versehentlich nicht angesprochene Sachverhalte.
15.7 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten, ist der Sitz von Flatland Marketing.
15.8 Der Kunde und Flatland Marketing GbR arbeiten vertrauensvoll unter strikter Beachtung der gültigen Rechtslage als ehrbare Kaufleute zusammen. Sowohl mündliche als auch schriftliche Vereinbarungen sind wirksam und geltend.